Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung
Die Basis der Dachverbands-Ausbildung bildet das in der Massage-Verordnung (2003, 2009) festgehaltene Ausbildungsprofil für das in sich geschlossene System Shiatsu:
1. Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin u.ä.m.): mindestens 40 Stunden
2. Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen u.ä.m.): mindestens 80 Stunden
3. Medizinisches Grundwissen (Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen, Hygiene, Erste Hilfe): mindestens 105 Stunden
4. Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen u.ä.m.): mindestens 180 Stunden
5. Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle, Zungenkontrolle u.ä.m.): mindestens 115 Stunden
6. Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen u.ä.m.): mindestens 100 Stunden
7. Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision): mindestens 30 Stunden
Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden.
Ergänzend zum Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung müssen für den Abschluss der Shiatsu-Ausbildung gemäß den Kriterien des Dachverbandes (und damit für das Dachverbands-Diplom) folgende Inhalte und Anforderungen erfüllt werden:
1. Westliche Pathologie: mindestens 50 Stunden (womit die Ausbildung gemäß den Dachverbandskriterien mindestens 700 Ausbildungsstunden umfasst),
2. Shiatsu-Selbsterfahrung: mindestens 15 Behandlungen bei einer Shiatsu-PraktikerIn mit Dachverbands-Diplom (davon mindestens 10 Behandlungen kontinuierlich en block und mindestens 5 weitere Behandlungen von möglichst verschiedenen Shiatsu-PraktikerInnen),
3. 3 Fallstudien,
4. Facharbeit im Umfang von mindestens 20 Seiten,
5. berufliche und ethische Grundlagen: mindestens 8 Stunden (+ weitere 8 Stunden im Selbststudium), und
6. unternehmerische Grundlagen: mindestens 8 Stunden (+ weitere 8 Stunden im Selbststudium).
Shiatsu-Schulen steht es frei, über die Erfüllung des Curriculums des Dachverbandes hinaus Inhalte in die Ausbildung einzubringen, die ihrem Verständnis und ihrer Tradition folgend für die Arbeit des/der Shiatsu-PraktikerIn oder für die Ausbildung zum/zur Shiatsu-PraktikerIn bedeutsam sind. Diese Inhalte können allerdings nur ergänzend unterrichtet werden, nie die angeführten Inhalte des Curriculums ersetzen. Mit der Ausstellung des Abschluss-Diploms und der Zusatzbestätigung, die jede vom Dachverband anerkannte Schule verpflichtend ausstellt (in der die Erfüllung der Massage-Verordnung 2003 bestätigt wird), bezeugt die ausstellende Shiatsu-Schule verbindlich die Erfüllung der Kriterien des Dachverbands durch AbsolventInnen.